Der optimale Bildschirmarbeitsplatz

 

Aufgabenstellung

Der Arbeitgeber ist nach der Bildschirmarbeitsverordnung DIN EN ISO 9241 – 6 und §§ 1,3 ff Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder verpflichtet, bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheit und Gesundheitsbedingungen einzuhalten. Beispiele sind: Gefährdung des Sehvermögens, körperliche Probleme und psychische Belastung.

Anforderungen an den Arbeitsplatz
Die Arbeitsplätze in den Betrieben sind unterschiedlichsten Einflüssen wie Klima, Lärm, Lichtverhältnissen und Blendungen ausgesetzt. In hohem Maße können große Leuchtdichteunterschiede den Augen Probleme bereiten, da sie sich ständig neuen Lichtverhältnissen anpassen müssen, so schneller ermüden und dadurch die Arbeitsproduktivität sinkt. Um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen, sollte der Arbeitsplatz bestmöglich ausgestattet sein.
Forderungen des Menschen an den Arbeitsplatz
Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind die Grundlagen für Motivation und Leistungsbereitschaft. Eine Vielzahl von betrieblichen Leistungen unterstützt und fördert dieses Zusammenspiel.
Gesetzliche Grundlagen

Die Erkenntnis der Zusammenhänge von Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter hat zu einer Reihe von gesetzlichen Regelungen und Normen geführt.

Die für den Sicht- und Blendschutz relevanten Vorschriften sind:

- Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007, § 3 Abs. 1 S. 1, Anhang hierzu Ziffer 3.4

- Bildschirmarbeitsverordnung
(Umsetzung der Richtlinien 90/270/EWG)

- DIN EN ISO 9241 - 6
Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten.

Die Inhalte der angeführten gesetzlichen Grundlagen finden Sie weiter unten.

Aus den oben genannten Punkten lassen sich folgende Aussagen ableiten:

- In Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen müssen Fenster vorhanden sein.

- Jedes Fenster muss mit einem individuell verstellbaren innenliegenden Sicht- und Blendschutz ausgestattet sein.

- Störende Reflexionen und Blendungen auf dem Bildschirm müssen vermieden werden.

- Durch die Verstellbarkeit der Anlagen kann eine Sichtverbindung nach außen, zumindest für die meiste Zeit, aufrechterhalten werden.

Wie im Diagramm ersichtlich, haben viele Faktoren Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse im Büro, wie z.B. die richtige Positionierung des Bildschirms, die Möblierung und die Beleuchtung.

Nur das optimale Zusammenspiel aller Einflüsse ermöglicht ein ganzheitliches Ergebnis. Der innen liegende Sicht- und Blendschutz löst dabei seinen Teil der Anforderungen.

Schon die Fülle der Einflussmöglichkeiten zeigt die Notwendigkeit fachkundiger Beratung. Von außen nach innen fortschreitend muss der Bedarf an Beschattung im Einzelfall mit dem Nutzer geklärt werden. Dabei werden die Produkte eingesetzt, die am besten die jeweiligen Anforderungen erfüllen.

Tertiärer Sonnenschutz ist innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz.

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Diagramm

Sonnenschutz am Arbeitsplatz
Die Produkte des innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzes verbinden Design und Funktion, Ästhetik und Nutzen. Bildschirm- und Büroarbeitsplätze stellen dabei hohe Anforderungen an den Blendschutz. Die rechtlichen Vorgaben regeln die erforderlichen Maßnahmen, können aber nicht jede Situation vor Ort erfassen. Deshalb bietet der VERBAND INNENLIEGENDER SICHT- UND SONNENSCHUTZ (VIS) mit dieser Broschüre einen Ratgeber für Individuelle Lösungen an. Das Ziel ist, Sicherheit bei der Beratung und Anwendung zu erreichen, um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden.
Umgebungsfaktoren - Primärer Sonnenschutz

Die Bedingungen der Arbeitsplatzumgebung sind in der Regel vorgegeben.

Balkonüberstände, Bäume vor den Fenstern, gegenüberliegende Bebauung mit stark reflektierender oder heller Fassade und die Himmelsrichtungen der Fenster können nicht verändert werden.

Sekundärer Sonnenschutz
Außenliegender regulierbarer Sonnenschutz, mit dem die Wärmeentwicklung im Raum durch einfallendes Licht verringert wird. Berücksichtigt werden muss hier die Wetterabhängigkeit, da starker Wind den Einsatz verhindert.
Tertiärer Sonnenschutz
Innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz, der die Lichtmenge im Raum dosiert und Blendungen vermeidet.
Fazit
Ideale Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz erfordern den abgestimmten Einsatz von außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Sicht- und Blendschutz.
Fallbeispiele

Die nachfolgend aufgeführten Fallbeispiele reichen als Arbeitsgrundlage zur Ermittlung der erforderlichen Stoff-Transmissionswerte aus.

Das Messen der Beleuchtungsstärke vor Ort hilft nicht, das richtige Produkt zu finden. Es kann lediglich dazu dienen, die momentanen Lichtverhältnisse darzustellen und ein "Gefühl" für die Beleuchtungsstärke zu vermitteln.

Himmelsrichtung Beleuchtungsstärke Stoff-Transmissionswert
Süden 75.000 - 100.000 Lux 0-5 %
Westen/Osten max. 60.000 Lux 2-6 %
Norden max. 20.000 Lux 15-20 %

Die Angaben zur Beleuchtungsstärke basieren auf den extremsten Lichtverhältnissen der Himmelsrichtungen.

Ausnahme:

Bei gegenüberliegenden Fassaden werden generell Stoff-Transmissionswerte für eine Südfassade zu Grunde gelegt.

Nach DIN 5035-2 darf die Beleuchtungsstärke folgende Werte nicht unterschreiten:

- Büroarbeitsplatz ohne Bildschirm: 300 Lux.
- Büroarbeitsplatz mit Bildschirm: 500 - 1.500 Lux.
- Besprechungsfläche: 300 Lux.

Daraus ergibt sich je nach Büroarbeitsplatz eine ideale Beleuchtungsstärke von mindestens 500 bis maximal 1.500 Lux.
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West-/Ostseite: Durch die Verglasung und den innenliegenden Sicht-
und Blendschutz wird die einfallende Lichtmenge
auf den erforderlichen Wert gemindert.

Verordnungen - Arbeitsstättenverordnung
§ 3 Absatz 1 Satz 1. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Anhang hierzu Ziffer 3.4.
Bildschirmverordnung (BildscharbV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV). Die Bildschirmarbeitsverordnung ist die Umsetzung der EU-Bildschirm-Richtlinie in deutsches Recht und trat im Dezember 1996 in Kraft.

Die Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten bis auf einige wenige Ausnahmen. Sie bildet damit auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten im Bürobereich eine wesentliche gesetzliche Grundlage.
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Blickrichtung am Arbeitsplatz

Die BildscharbV geht von einem ganzheitlichen Arbeitsschutz aus. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, die spezifischen Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zu bewerten und darauf gestützt technische, ergonomische, arbeitsmedizinische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Alle Merkmale und Aspekte der Bildschirmarbeit, die Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten haben können, sind angesprochen.

So werden Anforderungen an das Bildschirmgerät, an Ein- und Ausgabegeräte und sonstige Arbeitsmittel, an den Arbeitstisch, den Arbeitsstuhl und die Arbeitsumgebung gestellt. Zudem enthält die Richtlinie auch Festlegungen zum Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anforderungen an Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit der Software.

Letzter Termin, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen, war der 31.12.1999!

- Diese Norm gilt in allen Ländern der europäischen Union und wurde ohne Änderung genehmigt.

- Künstliche Lichtquellen und die Farbe und Oberflächenbeschaffenheit der Büroeinrichtung müssen mit einbezogen werden.

Stichwortverzeichnis

Absorption

Beim Sonnenschutz bezeichnet der Absorptionswert den Teil der Lichtenergie, der vom Gewebe aufgenommen, das heißt, nicht hindurchgelassen wird. Die absorbierte Lichtenergie wird in der Regel in Wärme umgewandelt. 

Beleuchtungsstärke

Die Beleuchtungsstärke wird definiert als Maß für die Menge des Lichtes, die auf eine bestimmte Fläche trifft. Sie wird in Lux (Ix) angegeben und kann mit einem Luxmeter gemessen werden. 

Blendung

Blendung führt zu Beeinträchtigung des Sehvermögens bzw. Auslösen einer Störempfindung wie Unbehagen und Ermüdung, hervorgerufen durch zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld.

DIN 5035-2 Arbeitsstättenverordnung

Nach DIN 5035-2 soll die Beleuchtungsstärke in allgemeinen Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen 500 Lux betragen.
Ein Mindestwert von 300 Lux darf an keinem Büroarbeitsplatz unterschritten werden.
In Großraumbüros gelten 750 bzw. 1.000 Lux (je nach Reflexionsvermögen des Raumes).

Leuchtdichte

Maß für die "gesehene Helligkeit".

Die Leuchtdichte ist der Lichtstrom je Fläche und Raumwinkel. Das menschliche Auge empfindet Leuchtdichteunterschiede als Helligkeitsunterschiede.
Die Leuchtdichte beschreibt die Helligkeitswahrnehmung einer Fläche. Je höher die Leuchtdichte, desto heller wird die Fläche wahrgenommen und die Blendung wird größer. Flächen mit gleicher Leuchtdichte sind nicht voneinander unterscheidbar.

Lux

Lux ist die Einheit der Beleuchtungsstärke. Primärer Sonnenschutz

Vorhandene Abeitsplatzumgebung, z.B. Balkonüberstände, Bäume vor den Fenstern.

Reflexion

Im Bereich des Sonnenschutzes gibt der Reflexionsgrad den Wert der eingestrahlten Sonnenmenge an, der direkt oder diffus zurückgeworfen wird. Je mehr Strahlung reflektiert wird, desto weniger kann in den Raum gelangen und ihn aufheizen.

Erhöht werden kann der Reflexionswert noch dadurch, dass Stoffe mit Perlglanzpigmenten beschichtet werden.

Sekundärer Sonnenschutz

Außenliegender regulierbarer Sonnenschutz.

Sonnenwächter

Mit Lichtsensoren ausgestattete Steuerungselemente von Sonnenschutzanlagen, die auf Lichtveränderungen ansprechen und den elektrischen Antrieb der Anlage entsprechend steuern. Die Lichtempfindlichkeit ist beliebig einstellbar.

Tertiärer Sonnenschutz

Innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz, der die Lichtmenge im Raum dosiert und Blendungen vermeidet.

Transmission

Der Transmissionsgrad bezeichnet die Menge des Lichtes, die durch den Stoff hindurchgelassen wird. Je höher der Transmissionswert, desto heller wird der Raum.

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